Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts ist der Kreis-Chorverband Mittelrhein e.V.. Informationen zu den vertretungsberechtigten Personen im Sinne des § 26 BGB finden Sie auf unserer Internet-Seite unter https://www.kcv- mittelrhein.de/impressum/.
Zweck der Datenverarbeitung
Wenn wir Daten von Ihnen erhalten haben, dann werden wir diese grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeiten, für die wir sie erhalten oder erhoben haben.
Eine Datenverarbeitung zu anderen Zwecken kommt nur dann in Betracht, wenn die insoweit erforderlichen rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO vorliegen. Etwaige Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO und Art. 14 Abs. 4 DSGVO werden wir in dem Fall selbstverständlich beachten.
3. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich – soweit es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt – Art. 6 DSGVO. Hier kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht:
Datenverarbeitung zur Erfüllung von Verträgen (Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO)
Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit c)
DSGVO)
Wenn personenbezogene Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, besteht das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber zu widerrufen.
Wenn wir Daten auf Basis einer Interessenabwägung verarbeiten, hat jeder Betroffene das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DSGVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Wir verarbeiten die Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen – z. B. im Handelsrecht oder Steuerrecht – werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.
Selbstverständlich kann jederzeit durch den Betroffenen eine Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung erlangt werden.
Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe von organisations- und personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung.
Bei Vorliegen einer Einwilligung beschränkt der KCV Mittelrhein die Weitergabe auf Anbieter von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die dem Satzungszweck des KCV Mittelrhein entsprechen, sowie auf nicht kommerzielle Veranstalter von Chorwettbewerben.
Elektronische Datenverarbeitung
Der KCV Mittelrhein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich in Rechenzentren auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Rechte der Betroffenen
Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jede Person insbesondere die folgenden Rechte:
a) Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO
b) Das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO
c) Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO
d) Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
e) Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO
f) Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
Bei einer Auskunftsanfrage bitten wir um Verständnis dafür, dass wir Identitätsnachweise verlangen.
8. Umgang mit Daten durch Organe, Beauftragte und Mitarbeiter
Den Organen des KCV Mittelrhein, allen Beauftragten und Mitarbeitern oder sonst für den KCV Mittelrhein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als der jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen hinaus.
9. Beschwerdestelle
Es besteht das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 3040
55020 Mainz
B. DATENERHEBUNG, -SPEICHERUNG, -VERARBEITUNG UND –NUTZUNG IM RAHMEN DER MITGLIEDSCHAFT
1. Der KCV Mittelrhein erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt verpflichtend zu Beginn und während der Mitgliedschaft von den Mitgliedsvereinen gemäß Satzung nachstehende Daten zur Erfüllung des durch die Mitgliedschaft begründeten Rechtsverhältnisses. Die in diesem Zusammenhang nachstehend bezeichneten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 b) erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt (Datenverarbeitung zur Erfüllung von Verträgen)
a) Organisationsbezogene Daten
Name des Mitgliedsvereins
Anschrift, Telefonnummer und elektronische Adresse (E-Mail-Adresse) des
Mitgliedsvereins
Angaben über die Rechtsform (z. B. eingetragener Verein)
Angaben über eine gültige Befreiung von der Körperschaftssteuer im Sinne der §§ 51-
68 AO (Steuernummer, Datum des Freistellungsbescheides)
b) Beitragsrelevante und statistische Daten auf Vereinsebene
Angaben über die Zahl der aktiven Mitglieder der Mitgliedsvereine, getrennt nach Geschlechtern und Altersstufen
Angaben über die Zahl der inaktiven/fördernden/passiven Mitglieder 3
c) Statistische organisationsbezogene Daten auf Gruppenebene
Angaben über die Zahl der aktiven Mitglieder in gemeldeten (Chor)Gruppen eines Mitgliedsvereins, getrennt nach Geschlechtern und Altersstufen.
Angaben über musikalische Genres auf der Ebene der (Chor)Gruppen
Angaben über die Gruppenart (z. B. Männerchor, Frauenchor etc.)
d) Personenbezogene Daten auf Vereinsebene
Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse mindestens eines gesetzlichen Vertreters des Mitgliedsvereins.
Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der im Verein tätigen musikalisch/künstlerisch verantwortlich tätigen Personen (Chorleiter)
Im Ehrungswesen: Name, Anschrift und Vereinszugehörigkeit des zu Ehrenden
Die Mitgliedsvereine sind zur umgehenden Aktualisierung der in Abschnitt 1 a) und d) beschriebenen Daten verpflichtet. Im Rahmen der jährlichen Bestandserhebung, deren Zeitraum vom geschäftsführenden Präsidium des Chorverbands Rheinland-Pfalz festgelegt wird, sind alle Mitgliedsvereine des Kreis-Chorverbands Mittelrhein e. V. zur Angabe der unter 1 b) und 1 c) definierten Daten verpflichtet.
Die Erhebung der unter 1 bezeichneten Daten erfolgt elektronisch über die Verbandssoftware „IntelliVerband“ des Chorverbands Rheinland-Pfalz. Von diesem erhalten die Mitgliedsvereine einen elektronischen Zugang.
Die KCV Mittelrhein verarbeitet und nutzt die in IntelliVerband über die Mitgliedsvereine erhobenen und gespeicherten Daten. Die Grundsätze der Datenverarbeitung (Abschnitt A dieser Richtlinie) gelten dementsprechend.